Dienstbarkeit
Dienstbarkeit in der Schweiz: Ein umfassender Überblick
Die Dienstbarkeit ist ein zentrales Konzept des Schweizer Immobilienrechts und regelt die Rechte und Pflichten zwischen Grundstücken oder Personen. Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) sind Dienstbarkeiten in den Artikeln 730 bis 781 verankert und spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung und Nutzung von Immobilien.
Definition und Grundprinzipien
Eine Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das einem Grundstück (dem herrschenden Grundstück) zugunsten eines anderen Grundstücks (dem dienenden Grundstück) oder zugunsten einer bestimmten Person ein Recht begründet oder ein Verbot auflegt. Dienstbarkeiten sind in das Grundbuch einzutragen und bindend für alle zukünftigen Eigentümer des dienenden Grundstücks.
Wichtig: Die immobilienrechtlichen Regelungen variieren je nach Kanton. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen kantonalen Behörde.