Grundlast
Grundlast – Eine häufig unterschätzte Belastung von Grundstücken
Die Grundlast (auch Schuldbrief (ZGB 842+) oder Realschuld genannt) ist eine Form der Grundstücksbelastung nach Artikel 782 des Schweizer Zivilgesetzbuches (ZGB). Sie verschafft dem Gläubiger ein Recht auf einen Geldbetrag oder eine wiederkehrende Leistung aus einem Grundstück, unabhängig von einer persönlichen Schuld. Grundlasten haben erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienbewertung und Vermarktung. Dieser Artikel erklärt die Definition, Arten, Eintragung und praktischen Auswirkungen.
Definition: Was ist eine Grundlast?
Eine Grundlast ist ein dingliches Recht, das einem Gläubiger einen Anspruch auf ein Grundstück verschafft. Die Besonderheit liegt darin, dass die Schuld an das Grundstück gebunden ist und nicht an die Person des Schuldners.